§1 ALLGEMEINES
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGB. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von easy2airport.
§2 GELTUNGSBEREICH
Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung und Kurierfahrten. Wir gewährleisten die Fahrtendurchführung mit betriebssicheren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden und – in der Personenbeförderung – konzessionierten Fahrzeugen.
§3 VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und easy2airport kommt durch schriftliche, telefonische, per Telefax oder email erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung von easy2airport zu Stande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, telefonisch und per email erfolgen. Grundlage des Vertrages sind die hier aufgeführten Beförderungs- und Haftungsbedingungen, der Leistungsumfang und der Beförderungspreis. Der Fahrgast, bzw. Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an.
Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss. Die seitens easy2airport Fahrservice abgegeben Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zur Annahme bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Auftrages. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung. Vertragsgegenstand ist die Personenbeförderung im Ganzen und die damit verbundenen Services, bzw. Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, wenn die beauftragten Dienstleistungen auch tatsächlich erbracht werden. Der Auftraggeber teilt innerhalb einer angemessenen Zeit vor Auftragsdurchführung, bei online Buchungen min. 48 Stunden sämtliche, für die Durchführung des Auftrages relevanten Informationen mit, hierunter fällt u.a. auch die Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ggf. Flugnummer usw
§4 BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten.
In der Regel kann der Fahrer nicht mehr als ca. 15 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um Folgeaufträge nicht zu gefährden.
Wartezeiten werden zusätzlich zum Fahrpreis, entsprechend der jeweils geltenden Fahrpreisliste berechnet ( je 5 Minuten Wartezeit derzeit 2,50 € inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ). Wartezeiten oder Fahrtunterbrechungen, die nicht bereits bei der Bestellung angegeben und durch uns bestätigt wurden, sind dem Fahrer nur nach Rücksprache und Zustimmung des Disponenten möglich. Die Abholzeit an Flughäfen ist die planmäßige Ankunftszeit des Fluges zzgl. ca. 25 Minuten für die Gepäckausgabe. Auf die tatsächliche Flugankunftszeiten haben wir keinen Einfluss.
§5 GEPÄCK
Im Beförderungspreis ist die Mitnahme von Gepäck enthalten, sofern es sich im Kofferraum verstauen lässt. Mehrgepäck wird nur nach vorheriger Absprache befördert und kann den Fahrpreis um bis zu 50 %, wenn ein zweites Fahrzeug benötigt wird um bis zu 100% erhöhen.
§6 PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen
( z.B. Datum/ Uhrzeit der Fahrt, Fahrgastnamen, Personenanz., Angaben zu Kindern, Flugnummern usw. ).
Diese Daten müssen rechtzeitig vor der Fahrtendisposition vorliegen.
easy2airport ist nicht verpflichtet, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei Abholungen von Flughäfen ist der Kunde verpflichtet Verspätungen von mehr als 20 Minuten, Flugausfall, oder Nichtteilnahme am Flug easy2airport umgehend mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen durch easy2airport, auch bei sonstigen Stornierungen von Fahraufträgen, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Beförderung von Kindern ist immer bereits bei der Fahrtbestellung anzugeben und Angaben zu Anzahl, Alter ggfs. Größe und Gewicht zu machen, damit die Mitnahme der gesetzlichen Rückhalteeinrichtungen sichergestellt werden kann. Sollten diese Angaben versäumt worden sein, kann der Fahrer die Mitnahme, bzw. die Fahrt verweigern. Die Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeuges können dem Kunden die Reinigungs-, bzw. Reparaturkosten zzgl. der Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Wird der Fahrer durch ein Verhalten des / der Fahrgäste so gestört, dass ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges gefährdet erscheint, kann der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung mündlich beendet werden, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. Die gebuchte und in Anspruch genommene Leistung ist in diesem Fall zu 100% zu entrichten, auch wenn die Leistung nicht beendet wird.
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 45 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort telefonisch bei easy2airport meldet. Nichtangetretene Fahrten sind voll an easy2airport zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt hat.
easy2airport haftet nicht für fehlerhafte Dateneingabe sowie Änderungen und Schreibfehler ihrer Reservierung
Eine Buchung kommt immer nur Zustande mit einer Buchungsbestätigung per E-Mail von easy2airport
§7 HAFTUNG
easy2airport haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall, oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt easy2airport schnellstmöglich Ersatz.
Ist dies aus unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich, oder ist aus solch einem Grund die Durchführung einer Fahrt nicht, oder nicht zeitgerecht möglich, kann der Kunde, nach Rücksprache mit der Disposition, ein anderes Beförderungsunternehmen beauftragen.
Grundsätzlich haftet easy2airport nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur im Rahmen der hierzu abgeschlossenen Versicherungen und online Fahrpreishöhe die reserviert bzw. gebucht worden ist.
easy2airport haftet nicht für eventl. eintretende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei easy2airport vorliegen.
Keine Haftung wird übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart wurden.
Hierunter ist zu verstehen:
• Höhere Gewalt durch Witterungsbedingungen,
• Stau oder erhöhter Verkehr•technische Störungen und Pannen am Fahrzeug
• gesetzliche Vorschriften
• oder auch Streiks.
Der Haftungsausschluss trifft insbesondere auch auf folgende Kosten zu:
• Taxikosten von anderem Anbieter (nicht durch uns bestellt mit Quittungsnachweis)
Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten.
Unter diesen Umständen ist easy2airport berechtigt, den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die Dauer der Beförderung überschritten wurde, dies aber darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre.
§8 FAHRPREIS
Beförderungspreis und die Leistung richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste von easy2airport, bzw. nach dem vereinbarten Preis. Der maßgebliche Fahrpreis ist – wenn nichts anderes vereinbart – sofort nach Fahrtbeendigung in bar, ohne Abzug / Skonto zu entrichten.
easy2airport kann vor Fahrtbeginn eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten oder geschätzten Fahrpreis verlangen.
§8.1 Stornierung
Stornierungen die bei easy2airport bis zu 12 Stunden vor Fahrtantritt eingehen, telefonisch/ SMS / Email, werden keine Stornogebühren berechnet und bedürfen auch keiner Bestätigung. Stornierungen die später eingehen, 12-1 Stunden vor Fahrtantritt, und per Email/SMS/Schriftlich eingehen, bedürfen einer Bestätigung von unserer Seite aus, sollte diese nicht eingehen beim Kunden, ist dieser verpflichtet easy2airport telefonisch zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung dieser Bestätigungsersuchung, ist 50% des Fahrpreises zu entrichten. Sollte eine Bestätigung der Stornierung eingehen, ist die Stornierung ohne weitere Kosten gültig. Stornierungen die 1 Stunden oder später vor Fahrtantritt eingehen bei easy2airport, telefonisch/SMS/Email, werden nur in Ausnahmefällen mit angemessenen Gründen ohne weitere Stornierungskosten bestätigt. In etwaigen Fällen steht eine Stornierungsgebühr von 100% des Fahrpreises an. Sollte der Kunde die Fahrt nicht stornieren ist der gesamte Betrag der Fahrtkosten an easy2airport zu entrichten, samt der zusätzlich aufkommenden Kosten aufgrund von Wartezeiten und Leerwegen.
§9 GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt für die Parteien und für alle Ansprüche der Sitz von easy2airport.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§10 DATENSCHUTZ
Wir verpflichten uns, die uns überlassen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, der Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.
§10.1 HAFTUNGSAUSCHLUSS
Wir sind als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis halten wir insofern „fremde Inhalte“ zur Nutzung bereit.
Für diese fremden Inhalte sind wir nur dann verantwortlich, wenn von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs. 2 TDG). Bei „Links“ handelt es sich allerdings stets um „lebende“ (dynamische) Verweisungen. Wir haben bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird; der Inhaltsanbieter ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten.
Erst wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von unserer Homepage von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
§10.2 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Website. Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen. Bei der Nutzung unserer Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere Formularangebote und Kommentarfunktionen, erforderlich ist.
Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.
Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.
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§10.5 DIALOG
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Alle Daten, Bilder sowie Grafiken unterliegen dem Urheberrecht.
§11Personenbeförderungsvertrag Auszug aus den Rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Personenbeförderung
2. § 11 PBO Personenbeförderungsvertrag1.)
Der Personenbeförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich einer Verkehrsstelle zum Zwecke der Beförderung betritt 2.)
Der Personenbeförderungsvertrag endet, wenn:•der Verkehrsbetrieb die Beförderungsleistung erbracht und der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich der Verkehrsstelle verlassen hat;•eine Beförderung wegen eines unabwendbaren Ereignisses abgebrochen oder nicht durchgeführt wird;•ein Ausschluss von der Beförderung erfolgt 2.1.)
Der Personenbeförderungsvertrag ist eine Sonderform des Werkvertrages (§§ 631 ff.BGB).
Hauptverpflichtung aus dem Personenbeförderungsvertrag ist für den Unternehmer, den befördernden Fahrgast unversehrt an sein Ziel zu bringen.
In diesem Rahmen treffen den Unternehmer Schutz- und Fürsorgepflichten.
Dem Fahrgast obliegt die Verpflichtung den Fahrpreis zu entrichten, unerheblich ob sich dessen Höhe
aus der Tarifverordnung oder aber aus Vereinbarung ergibt.
Zahlt der Fahrgast diesen Fahrpreis nicht, hat der Unternehmer seinen Anspruch darauf einzuklagen.
2.2.) Der Krankentransport Auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes fährt nicht zum Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen die Kasse, wenn kein Versorgungsanspruch existiert. Demzufolge gilt dann das Kostenerstattungsprinzip, d.h., der Patient hat die Leistung des Beförderungsunternehmers diesem gegenüber zu vergüten und kann dann von der Krankenkasse unter Beachtung der in den §60 bzw. §§61 f. SGB V beschriebenen Voraussetzungen Erstattung verlangen.
Der Transportvertrag kommt nur zwischen dem Patienten und dem Leistungserbringer zustande.
Dieses Verständnis liegt auch § 60 SGB V zugrunde, der die Verpflichtung der Krankenkasse regele, Fahrtkosten ihres Mitgliedes zu übernehmen, also ersichtlich davon ausgeht, dass zuerst das Mitglied selbst verpflichtet sei, diese Kosten zu tragen.
§12 Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.
Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften
§13 Widerspruch Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung
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wird hiermit widersprochen.
Die Betreiber der Seiten und easy2airport behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
§14 SCHLUSSBESTIMMUNG
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer der hier aufgeführten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass in diesen Fällen eine Regelung tritt, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für mögliche Lücken im Vertrag. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in den Fahrzeugen, bzw. im Betriebssitz zur Einsichtnahme aus.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stand: 03.2016
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